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BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung einer Abgabe einer Strafsache trotz Fehlens besonderer Gründe zur Abgabe
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92
Immerhin spricht für eine Abgabe an das Wohnsitzgericht, daß bei Verstößen gegen Auflagen und Weisungen oder bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen Ermittlungen erforderlich werden, die durch dieses Gericht leichter vorgenommen werden können (BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91). - BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1990, 78) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).". - BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Voraussetzungen der Annahme von Willkür bei Weiterverweisung an ein anderes …
Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).". - BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 367/92
Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht
Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß die bei etwaigen Widerrufsanträgen unter Umständen erforderlichen Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).